Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO

Als Unternehmer sind sie gem. Datenschutzgrundverordnung verpflichtet, einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit ihrem IT-Dienstleister abzuschließen.

Für Kunden mit Wartungsvertrag bieten wir an dieser Stelle unseren Auftragsverarbeitungsvertrag für die Erbringung von IT- und Telekommunikationsdienstleistungen an.

Um einen rechtsgültigen Vertrag mit uns abzuschließen, ergänzen sie ihre Stammdaten, Ort, Datum und Unterschrift und senden sie uns den Vertrag per E-Mail zu. Sie erhalten dann den unterschriebenen Vertrag sowie unsere Technischen und Organisatorischen Daten (TOMs) im Anschluss via E-Mail.

Für uns als Dienstleister bedeutet der Vertrag eine Vielzahl von Verpflichtungen, u.a. können sie als Auftraggeber von Kontrollrechten Gebrauch machen und wir sind verpflichtet, unsere Datenverarbeitungsvorgänge teilweise offen zu legen und Verfahrensverzeichnisse für ihre Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Daher beschränken wir den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages auf Kunden mit laufendem Wartungsvertrag. Für das Abschließen eines Auftragsverarbeitungsvertrages fallen keine Kosten an.

 

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