Allgemeine Geschäftsbedingungen

A) Allgemeines, Geltungsbereich, Begriffsbestimmung

 1. Sämtliche Verträge über Lieferungen und Leistungen, die wir mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen schließen, unterliegen den nachstehenden Bedingungen.
2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; abweichende oder uns ungünstige ergänzende Bedingungen des Bestellers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir diesen nicht gesondert widersprechen.
3. Der Vertragsinhalt richtet sich nach den schriftlichen Vereinbarungen. Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen. Vertragsänderungen oder -Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
4. Änderungen der Bedingungen werden bei Dauerschuldverhältnissen dem Besteller jeweils schriftlich unter Kennzeichnung der geänderten Bestimmungen mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Besteller das Dauerschuldverhältnis fortsetzt, ohne innerhalb angemessener Frist zu widersprechen.
5. "Ware" im Sinne dieses Vertrages sind alle vertragsgemäß dem Besteller zu überlassenden Gegenstände einschließlich Software, auch soweit sie unkörperlich, z.B. durch elektronische Übertragungsmittel zur Verfügung gestellt wird.

B) Beschaffenheit der Waren oder Leistungen

1. Wir behalten uns bis zur Lieferung handelsübliche technische Änderungen, insbesondere Verbesserungen vor, wenn hierdurch nur unwesentliche Änderungen in der Beschaffenheit eintreten und der Besteller nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

C) Kosten / Zahlungsbedingungen

 
1.  Die von uns genannten Preise bestehen grundsätzlich aus einer Anfahrtspauschale und einem Stundensatz.
1.a Bei der Anfahrtspauschale handelt es sich um eine Pauschale in Abhängigkeit der Entfernung zwischen Einsatzort und unserer Geschäftsstelle. Die Pauschale ist unabhängig von der tatsächlich zurückgelegten Strecke und ist auch dann fällig, wenn tatsächlich eine kürzere Strecke gefahren wurde, z.B. weil Kundentermine im gleichen Ort stattfinden. Mit der Anfahrtspauschale ist sowohl die zurückgelegte Wegstrecke, als auch die Fahrtzeit abgegolten.
1.b Der Stundensatz wird je angefangener 15 min berechnet (Abrechnungseinheit), es werden jedoch mindestens zwei Abrechnungseinheiten (30 min) in Rechnung gestellt.
1.c Wird ein Kundeneinsatz auf unser verschulden hin unterbrochen, wird die Anfahrt nur einmalig abgerechnet. Findet der Einsatz beim Kunden an zwei verschiedenen Standorten statt, wird entweder die Fahrt nach der Fahrtkostenpauschale in Rechnung gestellt (incl. der Mindestabrechnung von 30 min), oder die Fahrtzeit wird als Arbeitszeit abgerechnet. Die für den Kunden günstigere Methode wird gewählt.
2. Der Kunde stimmt zu, dass ihm Rechnungen auch elektronisch übermittelt werden können.
3. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig.
4. Wir sind berechtigt, Zahlungen auch bei entgegenstehender Tilgungsbestimmung des Bestellers auf die älteste fällige Rechnung zu verrechnen.

D) Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung vor.
2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
4. Der Besteller ist nicht berechtigt, die von uns gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung weiterzuveräußern.

E) Mängelansprüche (Gewährleistung)

1. Der Kunde verpflichtet sich, das gelieferte Produkt nach Lieferung schnellstmöglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist dazu angehalten, diese Meldung in Schriftform, möglichst mit Bildern oder Bildschirmausdrucken einzureichen. Zu überprüfen sind neben der Vollständigkeit und Mängelfreiheit der gelieferten Hardware auch Mängel im Rahmen der Einrichtung, z.B. das Fehlen wichtiger Programme, Funktionen oder Daten im Rahmen der Datenübernahme vom vorherigen Rechner.
2. Im Falle eines Mangels an einem bei uns erworbenen Produkt beträgt die Gewährleistung zwei Jahre bei Neuware sowie ein Jahr bei Gebrauchtware. Gebrauchtware ist als solche auf der Rechnung ausgezeichnet.
Bei einem Verbrauchergeschäft wird innerhalb des ersten halben Jahres vermutet, dass ein Artikel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergang mangelhaft war. 

Sofern es sich um Neuware handelt, gelten bei Verbrauchergeschäften für die folgenden Produktkategorien
  • Notebooks
  • PCs
  • Fritzboxen
  • DECT-Telefone
die folgenden Zusatzleistungen:
  • Die Geräte sind explizit von der Beweislastumkehr ausgenommen, d.h. es wird innerhalb der ersten zwei Jahre vermutet, dass das Gerät bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs mangelhaft war.
  • Wir gewähren innerhalb der ersten 6 Monate im Falle eines erstmaligen Mangels einen kostenfreien vor Ort Service beim Kunden bis 15 km Umkreis. Eine sofortige vor Ort Reparatur kann in Abhängigkeit vom Defekt jedoch nicht garantiert werden. Die Durchführung von Datensicherungsmaßnahmen gehören nicht zu den kostenfreien Zusatzleistungen.

Diese Leistungen gelten nicht bei: Verlust und Diebstahl, grob fahrlässige oder vorsätzliche Zerstörung durch den Kunden oder einen Dritten, höhere Gewalt, Wasser- und Überspannungsschäden, Schäden durch nicht ordnungsgemäß durchgeführte Reparaturversuche oder Hardwareänderungen, übliche Abnutzung, Verschleißteile (Lampen, Batterien/Akkus)
3. Bei dem Erwerb von Mietsoftware gehen sie i.d.R. einen Mietvertrag mit dem Hersteller ein, sodass der Hersteller für die Mängelhaftung im Rahmen des Mietrechts eintritt (z.B. Office 365, div. Antivirusprogramme). Zuständig für die Mängelhaftung des Produktes ist der Vermieter, zuständig für die Mängelhaftung der Einrichtung sind wir.
4. Sofern die von uns durchgeführte Einrichtung unvollständig war und die Ursache für diese unvollständige Einrichtung auf unserer Seite liegt, wird der Mehraufwand für die Fertigstellung der Einrichtung dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern dieser Mehraufwand auch angefallen wäre, wenn die Arbeiten bereits bei der Ersteinrichtung durchgeführt worden wären. Im Falle einer unvollständigen Einrichtung, die der Kunde oder ein Dritter zu vertreten hat, wird die Mehrarbeit vollständig dem Kunden in Rechnung gestellt.
5. Im Falle eines Mangels im Rahmen einer kundenspezifischen Einrichtung haften wir nach der gesetzlichen Mängelhaftung, sofern die betroffenen Produkte bei uns gekauft wurden (z.B. die Installation von Windows oder Office, sofern diese bei uns mit oder ohne Hardware erworben wurden) und der Fehler auf ein defektes Produkt unseres Hauses oder eine mangelhafte Einrichtung zurückzuführen ist. Im Falle der Einrichtung von Fremdprodukten haften wir nur für eine mangelhafte Einrichtung, jedoch nicht für das Produkt. Zu den Fremdprodukten gehören u.a. die Installation von kostenfreier Software, die aus dem Internet oder sonstigen Medien bezogen wurde, Gerätetreiber von Kundenhardware, beim Kunden vorhandene Softwareprodukte, Mietsoftware eines Dritten, sowie die Instantsetzung vorhandener, ggf. alter Hardware.
6. Im Falle einer kundenspezifischen Einrichtung mit bei uns erworbenen Softwareprodukten ist die Haftung beschränkt auf die von uns gelieferte Version und Konfiguration. Wir haften nicht für eigenmächtig durchgeführte durchgeführte Upgrades oder Änderungen, sofern auftretende Probleme mit diesen Änderungen zusammenhängen. Hierzu gehören z.B. das Upgrade von Windows 7 auf Windows 10, Änderung des Antivirenprogrammes, Installation fragwürdiger Tuning-Tools, Computerviren.
7. Die Kompatibilität der von uns gelieferten Hard- und Software zu bestehender, beim Kunden vorinstallierten Software/Branchensoftware wird nur im Rahmen der vom Kunden oder (Branchen-)Softwarehersteller gelieferten Kompatibilitätslisten garantiert. D.h. wenn der Hersteller die von uns gelieferte Hardware nicht in seiner Dokumentation ausschließt oder auf bekannte Fehler mit dieser Hard- und Software hinweist, der Fehler jedoch nur mit dieser (Branchen-)Software und nicht an anderer Stelle im System auftritt, gilt unsere Ware als mängelfrei. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich für Funktionseinschränkungen, die erst verzögert zutage treten, nur sporadisch auftreten, versteckt sind oder nur geringfügige Einschränkungen bedeuten, die in keiner Relation zur Fehlersuche stehen.

 
F) Haftung für Schäden
 
1. Wir haften nur für Schäden, die wir vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.
3. Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und das daraus entstehende Erfordernis einer regelmäßigen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Bei Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese Sicherung unterlässt. Der Kunde muss die Datensicherung regelmäßig kontrollieren oder kontrollieren lassen. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt.
4. Eine Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
5. Wir sind stets bemüht eine zügige Enstörung bei Stammkunden ohne laufenden Wartungsvertrag vorzunehmen. Kunden mit Wartungsvertrag werden jedoch bei Entstörungen priorisiert. Ohne Wartungsvertrag besteht kein Anspruch auf Entstörung oder Übergabe von Leistungen an einen Dritten zu Entstörungszwecken. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich bei Großereignissen (z.B. Cyberangriffen auf von uns eingesetzten Produkten), die das Handeln bei vielen Kunden gleichzeitig erforderlich machen oder wenn der Kunde mit Zahlungen im Verzug ist.
 
G) Ausschlüsse IT-zum Festpreis

Folgende Leistungen sind nicht im Full Support Paket enthalten:

Webseitenbetreuung, Gebäudeverkabelung, Beratung im Hinblick auf den Datenschutz, Hardwarereparaturen Drucker/Scanner/Peripheriegeräte,Hardware und Software Lizenzen, Anwenderschulungen, Betreuung überalterter Hardware (PC, Notebook, Server > 6 Jahre) und Software außerhalb des Herstellersupportzeitraumes, Ausgenommen sind Leistungen, die unnötig oder unverhältnismäßig im Hinblick auf das Ergebnis sind, z.B. häufige Provider-/Anbieterwechsel oder Mehrarbeit, die sich durch IT-Investitionen vermeiden lassen. Ausgenommen ist Aufwand aufgrund von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wir rechnen Arbeiten gesondert ab, sofern sich eine Haftung für Störungen/Schäden durch eine Versicherung oder durch Dritte ergibt (oberhalb einer Bagatellgrenze von 100 € netto), dabei übernimmt der Kunde die Abwicklung

 
H) Streitschlichtung

1. Wir nehmen nicht an einem Streitschlichtungsverfahren teil.

Stand: 13.03.2023